Seelsorge
Ungeachtet der vielen, z.T. widersprüchliche Assoziationen, die der Begriff Seelsorge hervorrufen mag, ist seine Bedeutung für mich zunächst die einer Haltung. Diese Haltung ist gekennzeichnet durch ein spirituell fundiertes und motiviertes Bemühen um den Menschen in seiner Ganzheitlichkeit.
In diesem Verständnis ist seelsorgliches Handeln nicht an ein kirchliches Amt gebunden. Begleitende Seelsorge ist in diesem Zusammenhang im Sinne des Beistehens, Mittragens und des sich Einfühlens einerseits und als ein Beziehungsgeschehen zwischen zwei oder mehreren Personen andererseits zu verstehen.
Ich selbst bin amtlich bestellter Polizei-Seelsorger des Bistums Essen, dessen seelsorgliches Angebot sich folglich in erster Linie an Angehörige der Polizei richtet und der in diesem Rahmen, basierend auf den Bestimmungen des §53 StPO, beratende Seelsorge in abgesicherter Vertraulichkeit anbietet:
Näheres zu diesem kirchlichen Angebot unter:
http://www.bistum-essen.de/info/seelsorge-glaube/seelsorge-in-besonderen-bereiche
http://www.nordrhein-westfalen.polizeiseelsorge.org
http://de.wikipedia.org/wiki/Polizeiseelsorge